Erschaffung eines Zombiefürsten
Erschaffung eines Zombiefürsten
„Zombiefürst“ ist eine erworbene Schablone, die auf jede körperliche Kreatur (außer Untote) angewendet werden kann, die eine Mindestintelligenz von 3 besitzt. Dieses körperliche Wesen wird im Folgenden als Basiskreatur bezeichnet.
HG: Der HG eines Zombiefürsten ist um +1 höher als der eines normalen Zombies mit derselben Anzahl an Treffer würfeln. Hinzu kommt der übliche Anstieg des HG für vor handene Klassenstufen.
Art: Die Art der Kreatur verändert sich zu Untoter. Sie behält alle Unterarten, abgesehen von den Unterarten, die eine Gesinnung oder eine bestimmte Unterart angeben.
Gesinnung: Beliebige böse Gesinnung.
Rüstungsklasse: Natürliche Rüstung wie ein Zombie.
Trefferwürfel: Ändere alle Volkstrefferwürfel in W8, ad diere anschließend 2 Volkstrefferwürfel dazu (Kreaturen ohne Volkstrefferwürfel erhalten ebenfalls 2 TW). Trefferwürfel durch Klassenstufen bleiben unverändert.
Rettungswürfe: In Bezug auf seine Volkstrefferwürfel sind die Grundboni für die Rettungswürfe REF +1/3 TW, WIL +1/2 TW +2 und ZÄH +1/3 TW.
Verteidigungsfähigkeiten: Ein Zombiefürst besitzt die Verteidigungsfähigkeiten eines Untoten und erhält zudem SR 5/Hiebschaden und Resistenz gegen Fokussieren +4.
Bewegungsrate: Wie Zombies.
Angriffe: Wie Zombies.
Attributwerte: ST +2, GE +2. Als Untoter besitzt er keinen Konstitutionswert.
GAB: Der GAB für seine Volkstrefferwürfel entspricht ¾ seiner TW.
Fertigkeiten: Ein Zombiefürst erhält pro Volkstrefferwürfel 4 + IN-Modifikator Fertigkeitsränge. Er besitzt die Klassenfertigkeiten eines Untoten plus die Klassenfertigkeiten seiner Charakterklassen.
Talente: Zombiefürsten erhalten Abhärtung als Bonustalent.
Besondere Eigenschaften: Ein Zombiefürst erhält im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Zombie nicht die Besondere Eigenschaft Wankend.