Kräfte des Besonderen Zwecks
Kräfte des Besonderen Zwecks
Kräfte des Besonderen Zwecks funktionieren nur, wenn der Gegenstand seinem besonderen Zweck nachkommt. Diese Entscheidung wird immer vom Gegenstand selbst getroffen, es sollte jedoch immer leicht ersichtlich sein, wie die Mittel nun dem Zweck dienen. Im Gegensatz zu seinen sonstigen Kräften, kann der Gegenstand seinem Besitzer den Einsatz der Kräfte des Besonderen Zwecks verwehren, selbst wenn der Besitzer dominant ist (siehe „Gegenstände versus Charaktere“ unten). Die Zauberstufe dieser Effekte entspricht der Zauberstufe des Gegenstands. Die SG der Rettungswürfe gegen die Kräfte basieren auf dem höchsten geistigen Attributswert des Gegenstands.
Tabelle: Kräfte des besonderen Zwecks
| W% | Kraft | Modifikator auf den Grundpreis | Ego-Modifikator |
|---|---|---|---|
| 01-20 | Gegenstand kann alle Feinde seines besonderen Zwecks im Umkreis von 18 m entdecken | +10.000 GM | +1 |
| 21-35 | Gegenstand kann nach Belieben Zauber des 4. Grads wirken | +56.000 GM | +2 |
| 36-50 | Besitzer erhält einen Glücksbonus von +2 auf Angriffs- und Rettungswürfe | +80.000 GM | +2 |
| 51-65 | Gegenstand kann nach Belieben Zauber des 5. Grads wirken | +90.000 GM | +2 |
| 66-80 | Gegenstand kann nach Belieben Zauber des 6. Grads wirken | +132.000 GM | +2 |
| 81-95 | Gegenstand kann nach Belieben Zauber des 7. Grads wirken | +182.000 GM | +2 |
| 96-100 | Gegenstand kann einmal pro Monat Wahre Auferstehung auf seinen Besitzer wirken | +200.000 GM | +2 |