Belebung: Ein Schild der Belebung kann im Zuge einer Bewegungsaktion von der Hand gelöst werden, um seinen Träger von allein zu verteidigen. Während der folgenden 4 Runden verleiht der Schild seinen Bonus demjenigen, der ihn aktiviert hat - anschließend fällt er zu Boden. Während er belebt ist, verleiht der Schild weiterhin seinen Schildbonus sowie die Boni aller anderen besonderen Schildeigenschaften, die er besitzt. Allerdings kann er selbst keine Aktionen durchführen, um die besonderen Eigenschaften Blendend und Schmettern auszulösen. Er kann aber besondere Fähigkeiten einsetzen, die funktionieren, ohne dass man dafür eine Aktion ausführen muss, wie etwa Geschossabwehr oder Zauber zurückwerfen. Zudem teilt sich der Schild das Feld mit dem Charakter, der ihn aktiviert hat und begleitet diesen, sogar wenn sich der Charakter auf magische Weise bewegt. Ein Charakter mit einem Schild der Belebung erleidet noch immer alle mit dem Gebrauch des Schildes verbundenen Mali, wie z.B. den Rüstungsmalus, die Chance auf arkane Patzer und jenen Malus, den man im Umgang mit Schilden erleidet, mit welchen man nicht geübt ist. Sobald der Träger, der den Schild aktiviert, eine freie Hand hat, kann er ihn zum Ende der Belebung mit Hilfe einer Freien Aktion ergreifen. Wenn der Schild erst einmal zurückgeholt wurde, kann er für mindestens 4 Runden nicht wieder belebt werden. Diese besondere Eigenschaft kann nicht auf einen Turmschild angewendet werden.
Starke Verwandlung; ZS 12; Magische Waffen und Rüstungen herstellen, Gegenstände beleben; Marktpreise +2 Bonus.


Referenz: ARK - Seite 115