Demoralisierender Todesstoß [Kampf]


Wenn du einen Gegner tötest, erweckst du Furcht und Schrecken in anderen Feinden.


Voraussetzungen: Einschüchternde Kraft; 4 Fertigkeitsränge in Einschüchtern; 4. AttentäterstufeABR VI.
Vorteil: Wenn du dein Ziel mit einem Nahkampfangriff unter 0 Trefferpunkte reduzierst, kannst du als Schnelle Aktionen einen Fertigkeitswurf für Einschüchtern ablegen, um alle Gegner innerhalb von 9 m zu demoralisieren, welche deinen Angriff sehen können.